Eine Gehaltserhöhung von 50 € brutto im Monat kostet Sie mit den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung rund 61 €. Bei Ihrem Mitarbeiter kommt nach Steuern und eigenen Beiträgen deutlich weniger als 50 € an. Ein bKV-Beitrag von 50 € kostet Sie 50 €, wenn er zusammen mit allen anderen Sachbezügen des Monats die Freigrenze nicht überschreitet; dann kann er steuer- und beitragsfrei bleiben. Und eine Gehaltserhöhung bleibt dauerhaft im Gehalt.
Exakt 60,65 € Arbeitgeberkosten im Monat. Sozialversicherungssätze Stand 2026: Arbeitgeberanteile zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mit dem amtlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag (§ 242a SGB V) und Insolvenzgeldumlage, zusammen 21,30 %; ohne die kassenabhängigen Umlagen U1 und U2, außerhalb Sachsens, für Entgelte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen. Der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse kann abweichen.